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Niedersachsen · LandesförderungDienstleistungenDarlehen

Worum es geht

Wenn Sie als kleines oder mittleres Unternehmen sich in der Gründungsphase befinden oder vor nicht mehr als 5 Jahren Ihre Geschäftstätigkeit aufgenommen haben, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen ein Darlehen erhalten.

Angaben des Fördergebers (Auszug)

Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen gemäß KMU -Definition der EU einschließlich Angehörige der Freien Berufe mit einer Betriebsstätte in Niedersachsen, die sich in der Gründungsphase oder in den ersten 5 Jahren nach Aufnahme der Geschäftstätigkeit befinden. Die Förderung ist an die folgenden Bedingungen geknüpft: Die Gründung muss in dem jeweiligen Programmgebiet (Regionenkategorie ?Übergangsregion ? ÜR? oder ?stärker entwickelte Region ? SER?) erfolgen, für das Sie die Förderung beantragen. Sie müssen ein Unternehmenskonzept und einen Finanzierungsplan vorlegen. Bevor Sie den Antrag stellen, muss eine Erstberatung stattgefunden haben und es muss eine befürwortende fachkundige Stellungnahme vorliegen. Wenn Sie Ihren Antrag stellen, müssen Sie die Einhaltung bestimmter Qualitätskriterien nachweisen.

Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.