Mittelstandsförderung ? B.I.2 ? Kurzberatung
Land
Sachsen · LandesförderungDienstleistungenZuschuss
Worum es geht
Wenn Sie für Existenzgründerinnen und Existenzgründer oder Unternehmen Kurzberatungen durchführen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Angaben des Fördergebers (Auszug)
Antragsberechtigt sind Kammern, Verbände und sonstige Organisationen der Wirtschaft ohne Erwerbscharakter. Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Als Projektträger handeln Sie im Interesse der endbegünstigten kleinen und mittleren Unternehmen gemäß KMU -Definition der EU sowie natürlicher Personen vor der Existenzgründung oder Unternehmensübernahme. Sie müssen die Beratungen in einem überschaubaren zeitlichen Umfang abschließen ? das heißt in weniger als 5 Tagewerken. Sie müssen sächsischen Unternehmen einen kostenlosen und diskriminierungsfreien, insbesondere auch nicht von einer Mitgliedschaft in Ihrer Organisation abhängig gemachten Zugang zu den angebotenen Beratungsleistungen gewähren. Im Fall eines Erstantrags gilt: Sie müssen in geeigneter Form glaubhaft machen, dass bei den sächsischen KMU Bedarf für das zusätzliche Kurzberatungsangebot besteht und die Finanzierung ohne Zuschuss nicht gesichert ist. Im Fall eines Wiederholungsantrags gilt: Als Grundlage für die Einschätzung des weiteren Bedarfs müssen Sie die Ergebnisse des Vorjahres vorlegen. Wenn Sie schwerpunktmäßig natürliche Personen vor der Existenzgründung oder Unternehmensübernahme beraten, können Sie einen Zuschuss für die betreffenden Beraterstellen nur bei gleichzeitiger Ko-Förderung durch den Bund oder die EU erhalten.
Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.