Mittelstandsförderung ? B.III.2 ? Projekte mit Modellcharakter
Land
Sachsen · LandesförderungInfrastrukturZuschuss
Worum es geht
Wenn Sie Vorhaben planen, um die Leistungsfähigkeit mittelständischer Unternehmen zu verbessern, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Angaben des Fördergebers (Auszug)
Antragsberechtigt sind Kammern, Verbände, sonstige Organisationen der Wirtschaft ohne Erwerbscharakter, Hochschulen, Standortgemeinschaften nach dem sächsischen BID-Gesetz (Gesetz zur Belebung innerstädtischer Einzelhandels - und Dienstleistungszentren) sowie Kommunen und Landkreise. Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Sie müssen sich selbst angemessen an den Projektausgaben beteiligen, normalerweise beträgt die Eigenbeteiligung 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben.
Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.