Mitwirkung privater Hilfsorganisationen im Katastrophenschutz
Land
Nordrhein-Westfalen · LandesförderungGesundheit SozialesZuschuss
Worum es geht
Wenn Sie als private Hilfsorganisation im Katastrophenschutz mitwirken, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss für Ihre nichtinvestiven Ausgaben erhalten.
Angaben des Fördergebers (Auszug)
Antragsberechtigt sind die Landesverbände der privaten Hilfsorganisationen in Nordrhein-Westfalen, die ihre Bereitschaft zur Hilfe im Unglücksfall gegenüber dem Land erklärt haben. Als Landesverband sind Sie berechtigt, die Zuwendungen ganz oder teilweise an Ihre Mitgliedsverbände weiterzuleiten. Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Jede Ihrer Einheiten muss mindestens über eine zweifache Besetzung verfügen. Die kreisfreien Städte und Kreise müssen über die Eignung Ihrer Einsatzeinheiten und die Bezirksregierungen über die Eignung Ihrer Wasserrettungszüge entschieden haben. Das Verhältnis der Ausgabeansätze für Übungen und Ausbildung zu Verwaltungsausgaben muss bei mindestens 60 Prozent zu höchstens 40 Prozent liegen, anderenfalls werden die Zuwendungen entsprechend gekürzt. Sie müssen den Leistungsstand und Einsatzwert Ihrer Einheiten und Wasserrettungszüge durch Übungen nachweisen.
Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.