Modellprogramm zur Entwicklung oder Erprobung innovativer Versorgungsansätze nach § 8 Abs. 3a SGB XI
Bund
Bundesweit · BundesweitDienstleistungenZuschuss
Worum es geht
Wenn Sie innovative Versorgungsansätze zur Verbesserung der Situation pflegebedürftiger und pflegender Menschen entwickeln und erproben, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Angaben des Fördergebers (Auszug)
Antragsberechtigt sind unter anderem Hochschulen, Forschungseinrichtungen, Bildungseinrichtungen, Verbände/Vereinigungen und Unternehmen. Für die Förderung gelten folgende Bedingungen: Ihre Maßnahme ist innovativ und entspricht wissenschaftlichen Standards. Sie haben mit der Maßnahme noch nicht begonnen. Sie berücksichtigen im Rahmen Ihrer Maßnahme die Auswirkungen auf die Nachhaltigkeit und Übertragbarkeit der Ergebnisse.
Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.