Modellvorhaben zur Weiterentwicklung der Pflegeversicherung nach § 8 Abs. 3 SGB XI
Bund
Bundesweit · BundesweitDienstleistungenZuschuss
Worum es geht
Wenn Sie durch Modellvorhaben, Studien, wissenschaftliche Expertisen und Fachtagungen zur Weiterentwicklung der Pflegeversicherung beitragen möchten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Angaben des Fördergebers (Auszug)
Antragsberechtigt sind unter anderem Hochschulen, Forschungseinrichtungen, Bildungseinrichtungen, Verbände/Vereinigungen und Unternehmen. Für die Förderung gelten folgende Bedingungen: Ihre Maßnahme dient der Weiterentwicklung der Pflegeversicherung. Ihre Maßnahme ist innovativ und entspricht wissenschaftlichen Standards. Sie haben mit der Maßnahme noch nicht begonnen. Sie berücksichtigen im Rahmen Ihrer Maßnahme die Auswirkungen auf die Nachhaltigkeit und Übertragbarkeit.
Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.