Fördermelder

Modernisierung von preisgünstigem Mietwohnraum (FRL preisgünstiger Mietwohnraum ? FRL pMW)

Land

Sachsen · LandesförderungDienstleistungenZuschuss

Worum es geht

Wenn Sie Mietwohnraum für Mieterinnen und Mieter mit geringem Einkommen bedarfsgerecht modernisieren, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Förderung erhalten.

Angaben des Fördergebers (Auszug)

Antragsberechtigt sind Sie als Eigentümerin oder Eigentümer oder Inhaberin und Inhaber eines Erbbaurechts an Mietwohnraum. Die Förderung ist folgende Bedingungen geknüpft: In einer Gemeinde, in der weniger als 300.000 Einwohnerinnen und Einwohner leben, muss das Gebäude bewohnt sein beziehungsweise innerhalb von 2 Jahren vor der Antragstellung mit Blick auf die Modernisierung leergezogen worden sein oder ein Baudenkmal sein oder nach Bestätigung der zuständigen Stelle zur besonders erhaltenswerten Bausubstanz zählen. Das Gebäude, in dem Sie Maßnahmen vornehmen, enthält mindestens 2 Mietwohnungen und ist mindestens 15 Jahre alt. Ihre Maßnahmen umfassen mindestens förderfähige Gesamtausgaben von EUR 200,00 je Quadratmeter Wohnfläche. Sie müssen die Regelungen zur Mietpreisbindung beachten. Sie dürfen innerhalb der Bindungsdauer keine Provisionen für die Vermittlung und Vermietung fordern. Darüber hinaus dürfen Sie die Vermietung der geförderten Wohnung nicht von der Vermietung von zu Wohnzwecken ungeeigneten Räumen (zum Beispiel Kellerräume, Garagen) abhängig machen. Für die Förderfähigkeit müssen Sie normalerweise bestimmte Wohnflächengrenzen einhalten: Als angemessen gelten beispielsweise 45 Quadratmeter für Alleinstehende oder 85 Quadratmeter für 4-Personen-Haushalte. Wenn Sie in den vergangenen 15 Jahren wesentliche Modernisierungsmaßnahmen wie Arbeiten am Aufzug, Heizung, Dach oder Fassade vorgenommen haben, werden erneute Maßnahmen an diesen Gebäudeteilen nicht gefördert.

Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.