Fördermelder

Nachhaltige Flächenentwicklung zur Schaffung attraktiver Wirtschaftsstandorte (RL JTF Nachhaltige Flächenentwicklung)

Land

Nordrhein-Westfalen · LandesförderungRegionalfoerderungZuschuss

Worum es geht

Wenn Sie als Kommune Vorhaben zur Entwicklung von Wirtschaftsflächen umsetzen wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Angaben des Fördergebers (Auszug)

Antragsberechtigt sind Kommunen und kommunale Unternehmen und Einrichtungen einschließlich Entwicklungsgesellschaften, auf die die Kommunen beherrschenden Einfluss haben. Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Im Fall der Flächenentwicklung von Brachflächen der Montanindustrie muss das Verursacherprinzip beachtet werden, das heißt, es muss vollumfänglich gewährleistet werden, dass vom Verursacher oder seinen Rechtsnachfolgern zu tragende Ausgaben bei der Wiederherstellung von Industriebrachen nicht mit JTF-Mitteln finanziert werden. Ihr Vorhaben muss die im Programm EFRE /JTF NRW vorgesehenen Auswahlkriterien erfüllen. Vorhaben, für die Sie eine Förderung erhalten, müssen spätestens bis zum 31.12.2029 abgeschlossen und vollständig abgenommen sein. Bitte beachten Sie bei investiven Vorhaben die Zweckbindungsdauer von 15 Jahren nach dem physischen Abschluss des geförderten Vorhabens. Vor Erteilung eines Zuwendungsbescheides dürden Sie mit Ihrem Vorhaben nicht beginnen.

Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.