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Nachhaltige Mobilität im Saarland (NMOB) ? Verkehrsträger sinnvoll verknüpfen

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Saarland · LandesförderungDienstleistungenZuschuss

Worum es geht

Wenn Sie Vorhaben planen, um Verkehrsträger effizient zu verknüpfen und so zu einer nachhaltigen Verkehrswende beizutragen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss bekommen.

Angaben des Fördergebers (Auszug)

Antragsberechtigt sind Aufgabenträger des öffentlichen Personennahverkehrs ( ÖPNV ) mit Ausnahme des Schienenpersonennahverkehrs (SPNV), Verkehrsinfrastrukturunternehmen, die mehrheitlich in kommunaler Trägerschaft stehen, und Kommunen. Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Sie stellen die Mobilitätsstation den Nutzenden kostenfrei zur Verfügung. Ihre Mobilitätsstation ist wie folgt ausgestattet. Grundausstattung eines Haltepunkts des öffentlichen Verkehrs mit Aushangfahrplan, Umgebungsplan, Uhr sowie Tarifinformation, dynamische Fahrgastinformationssysteme für die dort vorgehaltenen Angebote des öffentlichen Personennahverkehrs ( ÖPNV ) und gegebenenfalls für weitere Angebote, einheitliches Erscheinungsbild und einheitliche Wegweisung zur näheren Umgebung, Sitzgelegenheiten und Müllgefäße, angemessene Beleuchtung, angemessen dimensionierter Fahrgastunterstand oder Witterungsschutz, Fahrradabstellmöglichkeiten. Ihre Mobilitätsstation muss vollständig barrierefrei erreichbar sein oder Sie müssen die Herstellung der Barrierefreiheit innerhalb der nächsten 3 Jahre umsetzen. Um eine barrierefreie Gestaltung der Vorhaben sicherzustellen, planen Sie diese nach dem jeweiligen Stand der Technik und führen sie dementsprechend aus. Sie belegen den aktuellen beziehungsweise zukünftige Bedarf des Neu-, Aus-, Umbaus oder der Erweiterung einer Verknüpfungsanlage anhand von Messungen, Planungen, städtebaulichen Konzepten oder belastbaren Prognosen. Die Zweckbindungsfrist beträgt für Mobilitätsstationen 12 Jahre und für Ladepunkte 6 Jahre. Von der Förderung ausgeschlossen sind unter anderem Verknüpfungsanlagen mit dem Radverkehr, Rückbaumaßnahmen, Ersatzinvestitionen sowie Fotovoltaikanlagen auf Abstellanlagen zur Energieversorgung mit Einspeisevergütung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz ( EEG ).

Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.