Fördermelder

Nachhaltige Modernisierung ländlicher Infrastruktur (FöRL Wirtschaftswege)

Land

Nordrhein-Westfalen · LandesförderungInfrastrukturZuschuss

Worum es geht

Wenn Ihre Gemeinde, Ihre Teilnehmergemeinschaft nach dem Flurbereinigungsgesetz oder Ihr Wasser- und Bodenverband den Bau oder Ausbau von Wegen in Ortschaften mit bis zu 10.000 Einwohnerinnen und Einwohnern plant, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss bekommen.

Angaben des Fördergebers (Auszug)

Antragsberechtigt sind Gemeinden, Teilnehmergemeinschaften nach dem Flurbereinigungsgesetz und Wasser- und Bodenverbände. Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Sie führen das Vorhaben in Orten oder Ortsteilen mit bis zu 10.000 Einwohnerinnen und Einwohnern durch. Die Maßnahme erfolgt innerhalb der im NRW -Programm ?Ländlicher Raum 2014?2020? definierten Gebietskulisse ?Ländlicher Raum?. Nicht gefördert werden Bau- und Erschließungsvorhaben in Neubau-, Gewerbe- und Industriegebieten, der Landankauf, Planungsarbeiten, die gesetzlich vorgeschrieben sind, Leistungen der öffentlichen Verwaltung, der laufende Betrieb, die Unterhaltung, Ausgaben im Zusammenhang mit Plänen nach dem Baugesetzbuch.

Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.