Nachhaltige Modernisierung von Ländlichen Wegen (VwV MoLWe)
Land
Baden-Württemberg · LandesförderungInfrastrukturZuschuss
Worum es geht
Wenn Sie als Gemeinde oder Verwaltungsgemeinschaft die land- und forstwirtschaftlichen Wege in Ihrer Region nachhaltig modernisieren möchten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss des Landes Baden-Württemberg bekommen.
Angaben des Fördergebers (Auszug)
Antragsberechtigt sind Gemeinden und Verwaltungsgemeinschaften. Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Als förderfähige zentrale Wege gelten Hauptwirtschaftswege, multifunktionale Wege, interkommunale Wege sowie Verbindungswege zu Einzelgehöften. Die beantragten Wege sind in einer von der Gemeinde erstellten und mit der unteren Flurneuordnungsbehörde abgestimmten Wegenetzkonzeption enthalten. Sie weisen die Erforderlichkeit der Modernisierung oder die fehlende Tragfähigkeit/nicht ausreichende Breite des zu fördernden Weges nach. Nicht gefördert werden Reparaturen von Wegen aufgrund vernachlässigter Unterhaltung, Kosten für Aufwendungen für Gemeindeverbindungsstraßen sowie nicht investive Maßnahmen.
Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.