Nachhaltige Waldbewirtschaftung in forstwirtschaftlichen Zusammenschlüssen
Land
Nordrhein-Westfalen · LandesförderungLand Forst FischwirtschaftZuschuss
Worum es geht
Wenn Sie im Rahmen forstwirtschaftlicher Zusammenschlüsse Betreuungsdienstleistungen in Anspruch nehmen möchten, um die soziale, wirtschaftliche und ökologische Leistung Ihres Waldbesitzes zu verbessern, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Angaben des Fördergebers (Auszug)
Antragsberechtigt sind forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse, die von der Forstbehörde anerkannt beziehungsweise deren Satzung von der zuständigen Behörde genehmigt ist. Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Ihre Forstfläche muss in Nordrhein-Westfalen liegen. Die Betreuungsleistungen müssen dem Leistungsverzeichnis (Anlage der Richtlinie) entsprechen. Das Gültigkeitsdatum des vorliegenden Forsteinrichtungswerks darf nicht länger als 1 Jahr zurückliegen. Die Betreuungsdienstleistungen müssen Sie durch fachkundiges Personal erbringen lassen (eigenes Personal oder beauftragte Dritte). Werden die Betreuungsdienstleistungen durch Ihr eigenes Personal erbracht, müssen Sie schriftlich erklären, dass das Personal unparteiisch ist und dass kein Interessenkonflikt besteht. Beauftragen Sie Dritte, müssen diese erklären, dass sie unparteiisch sind und kein Interessenkonflikt besteht. Waldgenossenschaften nach dem Gemeinschaftswaldgesetz werden nicht gefördert.
Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.