Fördermelder

Nachhaltige Waldbewirtschaftung in Waldgenossenschaften

Land

Nordrhein-Westfalen · LandesförderungLandwirtschaft Laendliche EntwicklungZuschuss

Worum es geht

Wenn Sie als Waldgenossenschaft Dienstleistungen zur nachhaltigen Bewirtschaftung nutzen wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Angaben des Fördergebers (Auszug)

Antragsberechtigt sind Waldgenossenschaften nach dem Gemeinschaftswaldgesetz, mit Sitz in Nordrhein-Westfalen, deren Satzungen von der zuständigen Behörde genehmigt sind. Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Ihre Forstfläche muss in Nordrhein-Westfalen liegen. Die Betreuungsdienstleistungen müssen Sie durch fachkundiges Personal erbringen lassen. Das Gültigkeitsdatum des vorliegenden Forsteinrichtungswerks darf nicht länger als 1 Jahr zurückliegen. Sie müssen die Bewirtschaftungsgrundsätze des Gemeinschaftswaldgesetzes eingehalten. Sie müssen nach einem anerkannten Wald-Zertifizierungssystem (PEFC, FSC, Naturland oder vergleichbar) zertifiziert sein. Wenn Ihre Waldgenossenschaft am 31.12.2019 Mitglied eines forstwirtschaftlichen Zusammenschlusses war, muss sie auch während der Projektlaufzeit weiterhin Mitglied sein. Sie dürfen Dienstleistungsverträge für Betreuungsdienstleistungen für maximal 5 Jahre abschließen. Keine Förderung erhalten Sie für Maßnahmen zur Holzvermarktung und zum Holzverkauf, allgemeine Verwaltungs- und Geschäftsführungstätigkeiten einschließlich Reisekosten und Personalverwaltung, Rechts- und Steuerberatung, Ausgaben für Miete und Leasing, Gebäude- beziehungsweise Grundstücksankäufe, Energie- und Nebenkosten, die Übernahme von gesetzlichen Verpflichtungen, wie Kontrollen im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht.

Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.