Natürlicher Klimaschutz in kommunalen Gebieten
Bund
Bundesweit · BundesweitUmwelt NaturschutzZuschuss
Worum es geht
Wenn Sie als Kommune oder kommunaler Zweckverband den allgemeinen Zustand der Ökosysteme in Deutschland verbessern möchten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Angaben des Fördergebers (Auszug)
Antragsberechtigt sind Kommunen sowie (inter)kommunale Zweckverbände. Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Der Schwerpunkt Ihrer Maßnahmen liegt im ländlichen Raum. Der Bund hat an Ihrem Vorhaben ein erhebliches Interesse und Sie können das Vorhaben ohne eine Zuwendung des Bundes nicht oder nicht im erforderlichen Umfang durchführen. Für investive Maßnahmen müssen Sie rechtliche und wirtschaftliche Eigentümerin oder rechtlicher und wirtschaftlicher Eigentümer der entsprechenden Flächen, Grundstücke und baulichen Anlagen (insbesondere Gebäude) zum Zeitpunkt der Antragstellung sein oder Sie weisen nach, dass Sie die zweckentsprechende Nutzung bis zum Ende der Zweckbindungsfrist (normalerweise bis 2045) gewährleisten. Ihre investiven Maßnahmen sind freiwillige, das heißt es bestehen keine öffentlich-rechtlichen/gesetzlichen Verpflichtungen. Als Zuwendungsempfangende informieren und stellen Sie Projektdaten dem BMUV oder den damit beauftragten Institutionen zeitnah zur Verfügung und nehmen an jährlichen Statustreffen mit der Bewilligungsbehörde teil. Sie verfügen als Antragstellende über Kompetenzen, um das Projekt fachkompetent und wirtschaftlich zu planen, durchzuführen und abzurechnen.
Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.