Fördermelder

Naturschutzgroßprojekte (chance.natur ? Bundesförderung Naturschutz)

Bund

Bundesweit · BundesweitUmwelt NaturschutzZuschuss

Worum es geht

Wenn Sie ein Vorhaben planen, das der Errichtung und Sicherung von schutzwürdigen Bereichen in der Natur dient, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Angaben des Fördergebers (Auszug)

Die Förderung von Naturschutzgroßprojekten ist an folgende Bedingungen geknüpft: Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen oder Personenvereinigungen mit Sitz in Deutschland, zum Beispielkommunale Gebietskörperschaften, Naturschutzorganisationen/-einrichtungen, Stiftungen und Zweckverbände. Nicht antragsberechtigt sind die Länder, für Berlin, Bremen und Hamburg sind einzelfallbezogene Sonderregelungen möglich. Sie müssen das Vorhaben auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland durchführen. Von der Förderung ausgeschlossen sind die Erarbeitung von Anträgen, regelmäßig wiederkehrende Dauer- bzw. Pflegemaßnahmen, wissenschaftliche Begleituntersuchungen Dauerbeobachtungen, die über die Projektevaluierung hinausgehen, Folgekosten, Maßnahmen, die der Erfüllung gesetzlicher oder aufgrund eines Gesetzes geltender Verpflichtungen des Zuwendungsempfängers oder des jeweiligen Landes dienen. Auch die Kofinanzierung von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen und anderen Projektförderungen ist ausgeschlossen.

Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.