Naturschutzmaßnahmen im Wald
Land
Rheinland-Pfalz · LandesförderungLand Forst FischwirtschaftZuschuss
Worum es geht
Wenn Sie als Waldbesitzerin oder Waldbesitzer den Lebensraum Wald schützen, indem Sie ihn beispielsweise nicht bewirtschaften, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Angaben des Fördergebers (Auszug)
Antragsberechtigt sind private und körperschaftliche Waldbesitzende. Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Ihre Waldfläche muss zur Gebietskulisse des europäischen ökologischen Netzes (Natura 2000) gehören und in Rheinland-Pfalz liegen. Ihre Maßnahmen müssen im Rahmen von Natura-2000-Bewirtschaftungsplänen (Entwurf oder abgestimmte Fassung) oder vergleichbaren Planungen vorgeschlagen werden. Sie müssen Ihr Vorhaben freiwillig durchführen und damit die rechtlich verpflichtenden Vorgaben übererfüllen. Der Verpflichtungszeitraum beträgt 10 Jahre. Von der Förderung ausgeschlossen sind Maßnahmen auf Flächen, die Ihnen zum Zweck des Naturschutzes unentgeltlich übertragen worden sind.
Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.