Netzwerktätigkeiten zwischen Hochschulen und Unternehmen (ESF+ 2021?2027)
Land
Bayern · LandesförderungForschung Innovation ThemenoffenZuschuss
Worum es geht
Wenn Sie mit Ihrem Vorhaben den Wissenstransfer von Hochschulen an vorwiegend kleine und mittlere Unternehmen ( KMU ) und die Vernetzung zwischen Hochschulen und den Unternehmen unterstützen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss bekommen.
Angaben des Fördergebers (Auszug)
Antragsberechtigt sind die staatlichen Hochschulen in Bayern sowie die folgenden kirchlichen Hochschulen: Augustana ? Theologische Hochschule der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern, Neuendettelsau Evangelische Hochschule Nürnberg Hochschule für evangelische Kirchenmusik der Evang.-Luth. Kirche in Bayern, Bayreuth Hochschule für katholische Kirchenmusik und Musikpädagogik Regensburg Hochschule für Philosophie München Katholische Stiftungshochschule München Katholische Universität Eichstätt-Ingolstadt Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Das Netzwerk besteht aus mindestens einer Hochschule und 10 eigenständigen Unternehmen. Von den Kooperationsunternehmen müssen mindestens 75 Prozent kleine und mittlere Unternehmen ( KMU ) sein. Projektträger des Netzwerkes sind Sie als Hochschule. Sie binden die Unternehmen über eine Kooperationsvereinbarung in das Netzwerk ein. Sie richten den Wissenstransfer ausschließlich auf die Qualifizierung von Unternehmen und deren Beschäftigten aus und legen dabei den Fokus auf folgende Schwerpunkte der bayerischen Innovationsstrategie: Mobilität, Life Sciences, Energie, Materialien und Werkstoffe, Digitalisierung. Sie führen das Projekt innerhalb Bayerns durch. Die Projektteilnehmenden müssen ihren Wohnsitz und/oder ihre Arbeitsstätte in Bayern haben. Sie stellen sicher, dass in jedem Projektjahr mindestens 5 Wissenstransferveranstaltungen mit mindestens 5 Teilnehmenden aus mindestens 5 Unternehmen stattfinden. Maßnahmen mit Steuer-, Rechts- und Unternehmensberatungen sind von der Förderung ausgeschlossen.
Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.