Neubau, Ausbau, Reaktivierung und Ersatz von Gleisanschlüssen (Anschlussförderrichtlinie)
Bund
Bundesweit · BundesweitDienstleistungenZuschuss
Worum es geht
Wenn Sie als Unternehmen Ihre Gleisanschlüsse und weitere Anlagen des Schienengüterverkehrs reaktivieren, erweitern oder neu bauen wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Angaben des Fördergebers (Auszug)
Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft in privater Rechtsform. Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Der Gleisanschluss muss sich im wirtschaftlichen Eigentum Ihres Unternehmens befinden und die unmittelbare oder mittelbare Verbindung an das Netz eines öffentlichen Eisenbahninfrastrukturunternehmens herstellen. Sie müssen nachweisen, dass Sie innerhalb des Förderzeitraums abhängig von der Art Ihres Vorhabens ein bestimmtes Frachtvolumen transportieren. Wenn Sie das nicht erreichen, müssen Sie den Zuschuss anteilig zurückzahlen. Bei Investitionen in den Ersatz von vorhandenen Anlagen oder Anlagenteilen müssen diese grundlegend verschlissen und abgängig sind. Die Wirtschaftlichkeit des Gleisanschlusses darf nicht durch Eigenmittel gegeben sein. Die Gesamtfinanzierung Ihrer Maßnahme muss gesichert sein. Nicht gefördert werden Anlagen für innerbetriebliche Transporte. Von der Förderung ausgeschlossen sind Vorhaben von Antragstellern, über deren Vermögen ein Insolvenzverfahren beantragt oder eröffnet worden ist, Unternehmen in Schwierigkeiten im Sinne der Leitlinien der Europäischen Kommission sowie Eisenbahninfrastrukturunternehmen des Bundes.
Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.