Fördermelder

Nicht öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur für den E-Straßengüterverkehr in Bayern

Land

Bayern · LandesförderungDienstleistungenZuschuss

Worum es geht

Wenn Sie als Unternehmen im Bereich Gütertransport tätig sind und in die Elektrifizierung Ihrer Fahrzeugflotte investieren möchten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss bekommen.

Angaben des Fördergebers (Auszug)

Antragsberechtigt sind Unternehmen mit Niederlassung oder Betriebsstätte im Freistaat Bayern, die im Bereich Gütertransport tätig sind. Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Fachunternehmen müssen den Aufbau und Inbetriebnahme der Ladeinfrastruktur vornehmen. Die technischen und rechtlichen Vorgaben sind einzuhalten (beispielsweise technische Netzanschlussbedingungen, VDE ). Sie müssen die Ladepunkte spätestens nach 18 Monaten ? ab dem Erstellungsdatum des entsprechenden Zuwendungsbescheids gerechnet ? in Betrieb nehmen. Sie sind verpflichtet, die geförderte Ladeinfrastruktur für mindestens 3 Jahre zu betreiben. Vor Bewilligung der Zuwendung dürfen Sie nicht mit dem Vorhaben beginnen. Weitere Details und Rahmenbedingungen werden in den Förderaufrufen mit ergänzenden Hinweisen zur Förderrichtlinie festgelegt. Von der Förderung ausgeschlossen sind unter anderem Unternehmen in Schwierigkeiten im Sinne der EU , Neubau, Umbau oder Gestaltung von Stellplätzen, Wegen, Zufahrten oder Gebäude, Leasing oder Miete von Ladeinfrastruktur, Betrieb, Wartung oder sonstige laufende Kosten.

Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.