Nichtinvestive soziale Maßnahmen zur Durchführung familienentlastender Dienste (FED)
Land
Thüringen · LandesförderungGesundheit SozialesZuschuss
Worum es geht
Wenn Sie Maßnahmen zur Betreuung von Menschen mit Behinderung und zur Entlastung der Angehörigen anbieten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Angaben des Fördergebers (Auszug)
Antragsberechtigt sind Wohlfahrtsverbände, freigemeinnützige Träger, die einem Verband der freien Wohlfahrtspflege angehören, sowie Kirchengemeinden oder -verbände. Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Sie müssen einen Bedarf für das Angebot decken, wobei der zeitliche Betreuungsaufwand pro Familie und behindertem Angehörigen normalerweise 15 Stunden im Monat beziehungsweise 180 Stunden im Jahr nicht überschreiten soll. Sie müssen mindestens 1 Fachkraft hauptberuflich und verantwortlich für die familienentlastenden Dienste beschäftigen. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter müssen für die Aufgabe persönlich geeignet sein und über die erforderlichen Fertigkeiten verfügen. Fachkräfte müssen entsprechend qualifiziert sein. Sie müssen einen Eigenanteil von mindestens 10 Prozent tragen.
Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.