Fördermelder

Nichtinvestive Städtebauförderung (VwV-NIS)

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Baden-Württemberg · LandesförderungStaedtebau StadterneuerungZuschuss

Worum es geht

Wenn Sie als Gemeinde in Baden-Württemberg nichtinvestive Maßnahmen planen, mit denen Sie die städtebaulichen Maßnahmen in einem Sanierungsgebiet ergänzen und den sozialen Zusammenhalt und die Integration im Quartier stärken, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss bekommen.

Angaben des Fördergebers (Auszug)

Antragsberechtigt sind Gemeinden in Baden-Württemberg. Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Ihre geplanten Maßnahmen müssen einen konkreten Bezug zum städtebaulichen Erneuerungsgebiet aufweisen. Sie dürfen mit der Maßnahme vor Bewilligung der Förderung nicht beginnen.

Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.