Niedersächsische Weiterbildungsprämie
Land
Niedersachsen · LandesförderungAus WeiterbildungZuschuss
Worum es geht
Wenn Sie vor Kurzem Ihre Industrie- oder Fachmeisterprüfung abgelegt haben, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen die Weiterbildungsprämie in Höhe von EUR 1.000 erhalten.
Angaben des Fördergebers (Auszug)
Antragsberechtigt sind Absolventinnen und Absolventen einer erfolgreich abgelegten öffentlich-rechtlich geregelten Prüfung als Industrie- oder Fachmeister im gewerblich-technischen oder im land-, forst- oder hauswirtschaftlichen Bereich (ohne Handwerk). Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Sie müssen Ihre Meisterprüfung vollständig und nach dem 1.7.2020 abgeschlossen haben. Ihr Hauptwohnsitz oder der Ort, an dem Sie sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind, muss bei Feststellung des Prüfungsergebnisses seit mindestens 6 Monaten in Niedersachsen liegen. Sie dürfen für denselben Abschluss nicht bereits eine Förderung in einem anderen Bundesland beantragt oder gewährt bekommen haben.
Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.