Fördermelder

Niedersächsisches Innovationsförderprogramm für Forschung und Entwicklung in Unternehmen

Land

Niedersachsen · LandesförderungDienstleistungenZuschuss

Worum es geht

Wenn Sie als kleines oder mittleres Unternehmen in Niedersachsen Ihre Marktchancen verbessern und gemeinsam mit Forschungseinrichtungen neue Produkte oder Verfahren entwickeln wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Angaben des Fördergebers (Auszug)

Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft gemäß KMU -Definition der EU , kleine Unternehmen mit mittelgroßer Marktkapitalisierung sowie mit diesen kooperierende Forschungseinrichtungen mit Betriebsstätte in Niedersachsen. An Verbundvorhaben können auch große Unternehmen beteiligt sein. Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Sie müssen Ihr Vorhaben in dem jeweiligen Programmgebiet (Regionenkategorie ?Übergangsregion ? ÜR? oder ?stärker entwickelte Region ? SER?) durchführen, für das Sie die Förderung beantragen. Ihr Vorhaben muss einen hohen eigenen Entwicklungsanteil durch den entsprechenden Einsatz von eigenem Personal haben. Ihre Personalausgaben müssen zum Zeitpunkt der Bewilligung mindestens 50 % aller zuwendungsfähigen Ausgaben betragen. Planen Sie ein Verbund- und Kooperationsvorhaben, müssen Sie die Zusammenarbeit in einer Kooperationsvereinbarung regeln. Sie müssen die Gesamtfinanzierung Ihres Vorhabens sichergestellt haben. Bei der Antragstellung müssen Sie Qualitätskriterien nach dem Scoring -Modell zur Ermittlung der Förderwürdigkeit Ihres Projekts nachweisen. Von der Förderung ausgeschlossen sind Unternehmen in wirtschaftlichen Schwierigkeiten sowie Unternehmen, die sich in einem laufenden Sanierungsverfahren befinden.

Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.