Fördermelder

Niedrigschwellige Innovationen in kleinen und mittleren Unternehmen und Handwerksunternehmen

Land

Niedersachsen · LandesförderungDienstleistungenZuschuss

Worum es geht

Wenn Sie als KMU in Niedersachsen kleine experimentelle Entwicklungsvorhaben umsetzen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Angaben des Fördergebers (Auszug)

Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit Eintrag im Handelsregister oder im Sinne der Handwerksordnung mit Sitz in Niedersachsen, die die Kriterien der EU für KMU erfüllen. Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Ihr Vorhaben muss den Stand der Technik in Ihrem Unternehmen übersteigen und in einem der Stärkefelder der niedersächsischen Regionalen Innovationsstrategie für intelligente Spezialisierung (RIS3) durchgeführt werden. Bei der Antragstellung müssen Sie Qualitätskriterien nach dem Scoring-Modell zur Ermittlung der Förderwürdigkeit Ihres Projekts nachweisen. Sie müssen die Gesamtfinanzierung Ihres Vorhabens sichergestellt haben. Bei Einsatz von GRW -Mitteln müssen Sie den jeweils aktuellen Koordinierungsrahmen beachten. Sie erhalten keine Förderung für routine- oder regelmäßige Änderungen an bestehenden Produkten, Produktionslinien, Produktionsverfahren, Dienstleistungen oder anderen laufenden betrieblichen Prozessen. Von der Förderung ausgeschlossen sind Sanierungsfälle und Unternehmen in Schwierigkeiten.

Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.