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Niedersachsen · LandesförderungDienstleistungenBeteiligung
Worum es geht
Wenn Sie als kleines oder mittleres Unternehmen wachsen und aus diesem Grund Liquiditätsbedarf haben, kann die Investitions- und Förderbank Niedersachsen unter bestimmten Voraussetzungen Beteiligungskapital zur Verfügung stellen.
Angaben des Fördergebers (Auszug)
Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen gemäß KMU -Definition der EU und auch Unternehmen, die die KMU -Kriterien nicht erfüllen. Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Sie müssen Ihren Sitz oder Ihre Betriebsstätte in Niedersachsen haben, über die notwendige fachliche Qualifikation verfügen, durch ein Unternehmenskonzept dokumentieren, dass Ihr Vorhaben machbar ist und dass Ihre Produkte und Dienstleistungen marktfähig sind. Eine private Co-Investorin oder ein privater Co-Investor muss mindestens 33 Prozent der Gesamtfinanzierung stellen. Von der Förderung ausgeschlossen sind Sanierungsfälle und Unternehmen in Schwierigkeiten im Sinne der EU , landwirtschaftliche Unternehmen und Unternehmen des Steinkohlebergbaus, die Anschaffung von Fahrzeugen für Unternehmen des gewerblichen Straßengüterverkehrs.
Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.