Fördermelder

NRW.BANK.Gebäudesanierung

Land

Nordrhein-Westfalen · LandesförderungWohnungsbau ModernisierungDarlehen

Worum es geht

Wenn Sie Ihr Eigenheim sanieren wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen ein Darlehen erhalten.

Angaben des Fördergebers (Auszug)

Antragsberechtigt sind Privatpersonen, die Investitionsmaßnahmen an Wohneigentum zur Selbstnutzung durchführen. Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Sie müssen die Gesamtfinanzierung des Vorhabens sicherstellen, in Nordrhein-Westfalen investieren, die baulichen Vorschriften des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) in der aktuellen Fassung berücksichtigen. Für den Kauf eines Wohngebäudes oder einer Eigentumswohnung und die Verbesserung der Außenanlagen erhalten Sie keine Förderung. Umschuldungen sind von der Förderung ausgeschlossen.

Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.