Fördermelder

NRW-Patent-Validierung

Land

Nordrhein-Westfalen · LandesförderungProduzierendes GewerbeZuschuss

Worum es geht

Wenn Sie als Hochschule oder Forschungseinrichtung Projekte zur marktorientierten Weiterentwicklung von Erfindungen umsetzen wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Angaben des Fördergebers (Auszug)

Antragsberechtigt sind Forschungs- und Bildungseinrichtungen sowie für Phase 2 auch kleine und mittlere Unternehmen in Kooperation mit Forschungs- und Bildungseinrichtungen mit Sitz oder Niederlassung in Nordrhein-Westfalen oder in der Europäischen Union, wenn das Vorhaben vorwiegend in Nordrhein-Westfalen durchgeführt und verwertet wird. Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Vorhaben, für die Sie eine Förderung beantragen, müssen thematisch, zeitlich und finanziell abgrenzbar sein und dürfen mit Ausnahme von Vorplanungen sowie Marktanalysen noch nicht begonnen worden sein, im Einklang mit der aktuellen Regionalen Innovationsstrategie des Landes Nordrhein-Westfalen stehen und sich von anderen staatlich geförderten Vorhaben eindeutig inhaltlich abgrenzen. Die Erfindung, die Kern des Validierungsvorhabens ist, muss in Ihrem Namen bereits zum Patent angemeldet und in Ihrem alleinigen Besitz sein. Sie müssen nachweislich über die notwendigen finanziellen Mittel und eine ordnungsgemäße Geschäftsführung verfügen, sich bereit erklären, die Schutzrechtsposition mindestens bis zum Ende der Durchführungszeit des beantragten Machbarkeitsprojektes aufrechtzuerhalten (bei erteilten Schutzrechten) beziehungsweise die Patentanmeldung weiterzuverfolgen und die Art der angestrebten Verwertung, vor allem die geplanten Kooperationen mit Unternehmen, das Vorgehen, den erwarteten Nutzen des Vorhabens, das Marktpotenzial, die Realisierungschancen und die geplanten Aktivitäten zur Verwertung der Ergebnisse nach Auslaufen der Förderung darlegen. Sie müssen Ihr Projekt mit Schwerpunkt in NRW durchführen.

Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.