Ökolandbau
Land
Niedersachsen · LandesförderungLand Forst FischwirtschaftZuschuss
Worum es geht
Wenn Sie Vorhaben umsetzen, durch die der ökologische Landbau in Niedersachsen gestärkt wird, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Angaben des Fördergebers (Auszug)
Antragsberechtigt sind juristische Personen unabhängig von ihrer Rechtsform, die ihren Sitz oder eine Niederlassung in Deutschland haben. Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Sie müssen Ihr Vorhaben normalerweise in Niedersachsen oder zum größten Teil in Niedersachsen durchführen. Beachten Sie bitte, dass Unternehmen als Projektträger Kleinstunternehmen, kleine oder mittlere Unternehmen gemäß KMU -Definition der EU sein müssen. Sie erhalten keine Förderung für Investitionen, Sachschadensersatz bei Benutzung eines Pkw /motorbetriebenen Fahrzeugs, außertarifliche Zulagen oder geldwerte Vorteile, Tagegelder für Teilnehmende an Schulungs- oder Beratungsmaßnahmen, Ausgaben für Vertretungsdienste während der Teilnahme an Schulungs- oder Beratungsmaßnahmen, Ausgaben für Wissenstransfer und Informationsmaßnahmen und für die Bereitstellung von Beratungsdiensten, für die Sie eine Förderung im Rahmen des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums ( ELER ) erhalten können. Unternehmen in Schwierigkeiten werden nicht gefördert.
Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.