Ökologischer/Biologischer Landbau und Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen im ländlichen Raum (FRL-Öko/AUKM)
Land
Saarland · LandesförderungLand Forst FischwirtschaftZuschuss
Worum es geht
Wenn Sie als Landwirtin und Landwirt auf den ökologischen Landbau umstellen oder ihn beibehalten oder durch andere Maßnahmen zum Klima- und Umweltschutz beitragen wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Angaben des Fördergebers (Auszug)
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Antragsberechtigt sind Betriebsinhaberinnen und Betriebsinhaber, die eine landwirtschaftliche Tätigkeit auf Flächen, deren Nutzung überwiegend landwirtschaftlichen Zwecken dient, ausüben und den Betrieb selbst bewirtschaften. Die Förderung erfolgt im Rahmen des Saarländischen Entwicklungsplans für den ländlichen Raum 2014?2020 (SEPL 2014?2020), der Nationalen Rahmenregelung der Bundesrepublik Deutschland für die Entwicklung Ländlicher Räume (NRR) sowie der Gemeinschaftsaufgabe ?Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes? (GAK). Für die jeweiligen Maßnahmen gelten spezifische Voraussetzungen. Sie müssen die Zuwendungsvoraussetzungen mindestens 5 Jahre lang einhalten. Agrarumweltmaßnahmen müssen Sie auf Flächen im Saarland durchführen. Beim ökologischen/biologischen Landbau sind auch in Rheinland-Pfalz gelegene Flächen förderfähig. Von der Förderung ausgeschlossen sind Flächen, die nicht mehr für die landwirtschaftliche Erzeugung genutzt werden oder für die eine Rechtsverpflichtung zur Umsetzung von Ausgleichs- oder Ersatzmaßnahmen besteht.
Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.