Örtliche Jugendförderung
Land
Thüringen · LandesförderungGesundheit SozialesZuschuss
Worum es geht
Wenn Sie als Träger der örtlichen Jugendhilfe bedarfsgerechte Angebote für Jugendliche schaffen möchten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss bekommen.
Angaben des Fördergebers (Auszug)
Antragsberechtigt sind Landkreise und kreisfreie Städte als die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe. Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Ihre Maßnahmen sind Bestandteil der Jugendhilfeplanung. Sie müssen die fachlichen Empfehlungen des Landesjugendhilfeausschusses für die jeweiligen Förderbereiche berücksichtigen. Schulbezogene Jugendarbeit müssen Sie in Kooperation mit Regelschulen, Gymnasien und Gesamtschulen sowie ab Klassenstufe 5 mit Gemeinschaftsschulen, in Ausnahmefällen mit Förderzentren, durchführen.
Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.