ÖSPV-Haltestellenprogramm
Land
Sachsen-Anhalt · LandesförderungInfrastrukturZuschuss
Worum es geht
Wenn Sie Vorhaben zur Verbesserung des öffentlichen Straßenpersonenverkehrs planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Angaben des Fördergebers (Auszug)
Antragsberechtigt sind Landkreise und kreisfreie Städte in Sachsen-Anhalt als Aufgabenträger des ÖSPV. Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Wenn Sie barrierefreien Neu- und Umbau planen, müssen Sie die anerkannten Regeln der Technik und die geltenden gesetzlichen Bestimmungen einhalten und die zuständigen Behindertenbeauftragten in die Planung einbeziehen. Bei statischen Fahrgastinformationen müssen Sie mindestens 25 Haltestellenpositionen ausstatten, Maßnahmen nur an einzelnen Haltestellen werden nicht gefördert, die finanzierten Elemente hinsichtlich Gestaltung und Informationsgehalt den Vorgaben oder Richtlinien der jeweiligen Verkehrsverbünde genügen und die nötigen Informationen gut lesbar darstellen. Sie müssen für die Ermittlung des Bedarfes an Investitionen sowie für die Beauskunftung von barrierefreien Verbindungen im Auskunftssystem INSA alle ÖSPV-Haltestellen erfassen. Wenn Sie Ihre Fahrzeuge mit Anwendungen zur Erhöhung der selbstbestimmten Orientierung von blinden oder sehbehinderten Menschen ausrüsten, muss es sich um spezifische akustische Signale handeln, die vom Fahrzeug wiedergegeben werden und die als Informationen mindestens die Ansage der Liniennummer und die Ansage der Fahrtrichtung (Endhaltestelle) vorsehen.
Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.