Opfer- und Präventionshilfe
Land
Sachsen · LandesförderungInfrastrukturZuschuss
Worum es geht
Wenn Sie Maßnahmen in der freien Straffälligen- und Opferhilfe anbieten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Angaben des Fördergebers (Auszug)
Antragsberechtigt sind Vereine auf dem Gebiet der freien Straffälligen- und Opferhilfe. Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Sie können nicht mehrere gleichartige Projekte auf örtlicher und regionaler Ebene fördern lassen.
Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.