Fördermelder

Pflegeschulraumförderung

Land

Berlin · LandesförderungDienstleistungenZuschuss

Worum es geht

Wenn Sie als Träger einer Pflegeschule Räume für die Pflegeausbildung anmieten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss bekommen.

Angaben des Fördergebers (Auszug)

Antragsberechtigt sind Träger von staatlich anerkannten und im Land Berlin gelegenen Pflegeschulen. Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Als Pflegeschule führen Sie den theoretischen und praktischen Unterricht der Ausbildungen nach dem 2.oder 5.Teil des Pflegeberufegesetzes oder dem 2. Teil des Pflegefachassistenzgesetzes durch und sind nicht nach §1 und §11 Landeskrankenhausgesetz (LKH) förderfähig. Sie dürfen keinen Insolvenzantrag beim zuständigen Amtsgericht gestellt haben.

Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.