Fördermelder

Prämienkatalog Kompetenzzentrum Wohnen BW ? Wiedervermietungsprämie

Land

Baden-Württemberg · LandesförderungWohnungsbau ModernisierungZuschuss

Worum es geht

Wenn Sie als Kommune sich darum kümmern, ausreichend bezahlbaren Wohnraum im Bestand durch Beratung und Vermittlung zu aktivieren oder zu reaktivieren, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine einmalige Prämie bekommen.

Angaben des Fördergebers (Auszug)

Antragsberechtigt sind Kommunen. Kooperationen zwischen mehreren Kommunen sind auch förderfähig. Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Der zu vermittelnde Wohnraum steht zum Zeitpunkt der Antragstellung länger als 6 Monate leer. Sie weisen nach, dass die Vermietung durch Ihre Aktivität im Bereich der Beratung oder Vermittlung erfolgte. Wenn Sie selbst nicht aktiv werden möchten, können Sie ein Dienstleistungsunternehmen zur Aktivierung von Wohnraum beauftragen. Zum Zeitpunkt der Antragstellung besteht ein unbefristetes oder für die Dauer von mindestens 1 Jahr befristetes Mietverhältnis. Für die Vermietung von gebundenem Wohnraum mit einer Belegungspflicht, insbesondere nach dem Landeswohnraumförderungsprogramm, wid keine Prämie gewährt. Der Wohnraum wurde vor dem Leerstand zu Wohnzwecken genutzt.

Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.