Präventiver Kinderschutz und Frühe Hilfen (FRL PKFH)
Land
Sachsen · LandesförderungGesundheit SozialesZuschuss
Worum es geht
Wenn Sie Vorhaben zur Verbesserung des Kinderschutzes umsetzen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Angaben des Fördergebers (Auszug)
Antragsberechtigt sind je nach Vorhaben die Landkreise und kreisfreien Städte als örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe, anerkannte Träger der freien Jugendhilfe sowie in begründeten Einzelfällen nicht anerkannte Träger der freien Jugendhilfe. Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Sie müssen mit der Verwaltung des Landesjugendamts eine Kooperationsvereinbarung abschließen. Für Landkreise und kreisfreie Städte gilt: Der örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe muss ein regionales Gesamtkonzept zur Umsetzung des präventiven Kinderschutzes und der Frühen Hilfen in der kommunalen Gebietskörperschaft vorlegen.
Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.