Fördermelder

Pro-Aktiv-Centren

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Niedersachsen · LandesförderungAus WeiterbildungZuschuss

Worum es geht

Wenn Sie ein Pro-Aktiv-Center betreiben oder dort Maßnahmen planen, um die Ausbildungs- und Beschäftigungsfähigkeit junger Menschen in schwierigen Lebenslagen zu verbessern, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Angaben des Fördergebers (Auszug)

Antragsberechtigt sind die Landkreise, die kreisfreien Städte sowie die Region Hannover. Sie können die Fördermittel weiterleiten an kreis- und regionsangehörige Städte und Gemeinden, kommunale Unternehmen der Beschäftigungsförderung sowie anerkannte Träger der freien Jugendhilfe als Letztempfängerin oder Letztempfänger. Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Zielgruppe Ihres Vorhabens sind junge Menschen zwischen 14 und 26 Jahren. Ihre Betriebsstätte muss, der Hauptwohnsitz der Teilnehmenden sowie der Ort der Durchführung Ihres Projekts sollen in dem jeweiligen Programmgebiet (Regionenkategorie ?Übergangsregion ? ÜR? oder ?stärker entwickelte Region ? SER?) liegen, für das Sie die Förderung beantragen. Ihr Pro-Aktiv-Center muss als eigenständige, personell abgegrenzte Organisationseinheit arbeiten. Sie beziehungsweise die Letztempfängerin oder der Letztempfänger müssen fachlich und administrativ zur Durchführung des Projekts geeignet sein und Erfahrung in der Durchführung von Angeboten der arbeitsweltbezogenen Jugendsozialarbeit haben. In dem geförderten Pro-Aktiv-Center müssen individuelle Einzelfallhilfen durch sozialpädagogische Fachkräfte durchgeführt werden. Sie müssen die Gesamtfinanzierung der Maßnahme sichergestellt haben. Wenn Sie Ihren Antrag stellen, müssen Sie die Einhaltung bestimmter Qualitätskriterien nachweisen.

Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.