Fördermelder

Projekte der internationalen Berufsbildungszusammenarbeit (CooperationVET)

Bund

Bundesweit · BundesweitDienstleistungenZuschuss

Worum es geht

Wenn Sie in der internationalen Berufsbildungszusammenarbeit (iBBZ) modellhafte, innovative Handlungskonzepte der beruflichen Ausbildung und Weiterbildung entwickeln möchten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Angaben des Fördergebers (Auszug)

Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, gewerbliche und nichtgewerbliche Bildungsanbieter, Hochschulen, Forschungseinrichtungen, Einrichtungen, die auf dem Gebiet der beruflichen Bildung tätig sind, beispielsweise Kammerorganisationen, Gewerkschaften, das Netzwerk der deutschen Auslandshandelskammern (AHKs), sowie Landeseinrichtungen, beispielsweise Landesakademien, Landesinstitute, Träger der Berufsschulen. Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Antragstellende benötigen zum Zeitpunkt der Auszahlung eine Betriebsstätte, Niederlassung oder sonstige Einrichtung in Deutschland. Sie stellen sicher, dass keine indirekten (mittelbaren) Beihilfen an Unternehmen fließen. Sie verpflichten sich, an Aktivitäten des Wissens- und Erfahrungsaustauschs teilzunehmen. Ihr Kooperationsprojekt ist auf Verstetigung und Anwendung ausgerichtet, weist eine klare Praxisrelevanz für die lokalen Partner auf und wird gemeinsam mit lokalen Akteuren der beruflichen Bildung umgesetzt. Sie beteiligen sich aktiv an relevanten Kooperationsaktivitäten des BMBF mit jeweiligen Zielländern. Sie arbeiten eng mit der Zentralstelle der Bundesregierung für internationale Berufsbildungskooperation ?GOVET? sowie der BMBF -Exportinitiative für die Bildungswirtschaft ?iMOVE? im Bundesinstitut für Berufsbildung zusammen. Ihre Zusammenarbeit im Verbundprojekt regeln Sie in einer schriftlichen Kooperationsvereinbarung.

Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.