Projekte im Forschungsbereich (RL TG 70)
Land
Sachsen · LandesförderungForschung Innovation ThemenoffenZuschuss
Worum es geht
Wenn Sie Maßnahmen zur Stärkung des Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationsstandorts Sachsen durch eine kontinuierliche Profilierung Ihrer Wissenschaftseinrichtung planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Angaben des Fördergebers (Auszug)
Antragsberechtigt sind Universitäten, Kunsthochschulen, Fachhochschulen, Forschungszentren an Fachhochschulen, gemeinnützige Forschungseinrichtungen im Status eines An-Instituts, durch das Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst institutionell geförderte außeruniversitäre Forschungseinrichtungen und Hochschulen sowie die Berufsakademie Sachsen. Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Der Freistaat muss ein herausgehobenes forschungspolitisches Interesse an der Durchführung Ihrer Maßnahme haben. Ihre Maßnahme muss dem Erhalt und der Stärkung des Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationsstandortes Sachsen dienen. Zudem muss die Maßnahme thematisch, zeitlich und finanziell abgegrenzt sein und für Sie als Antragstellerin/Antragsteller ein zusätzliches Vorhaben darstellen. Sie dürfen mit der Maßnahme nicht vor Antragstellung beginnen. Sie müssen die Grundausstattung für die Bearbeitung der Forschungsprojekte mit eigenen Mitteln sichern.
Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.