Fördermelder

Projekte und Maßnahmen zur Fachkräftesicherung

Land

Schleswig-Holstein · LandesförderungArbeitZuschuss

Worum es geht

Wenn Sie Maßnahmen zur Fachkräftesicherung entwickeln und erproben, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss bekommen.

Angaben des Fördergebers (Auszug)

Antragsberechtigt sind Gebietskörperschaften (Kreise, kreisfreie Städte, Gemeinden, Ämter, amtsfreie Gemeinden), Berufskammern, Handwerkskammern, Innungen, Industrie- und Handelskammern, Einrichtungen des öffentlichen und privaten Rechts (beispielsweise Stiftungen, Institute, Verbände, rechtsfähige Vereine), Einrichtungen der Wirtschaftsförderung sowie staatliche Hochschulen und staatlich anerkannte private Hochschulen. Trägerkooperationen werden auch gefördert. Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Sie müssen die Entwicklung und Erprobung der geplanten Maßnahmen zur Fachkräftesicherung nachweislich am Bedarf der Wirtschaft und der zukünftig am Arbeitsmarkt benötigten Fachkräfte ausrichten. Sie müssen belegen, dass Sie mit Ihrer fachlichen und administrativen Kompetenz zur Durchführung des Projekts geeignet sind. Im Falle von Trägerkooperationen ist eine rechtswirksame Kooperationsvereinbarung zusammen mit dem Antrag vorzulegen. Die Laufzeit Ihres Projekts dauert mindestens 1 Jahr und höchstens 3 Jahre. Sie müssen mindestens 30 Prozent der Gesamtinvestitionskosten mit Eigenmitteln finanzieren. Von der Förderung ausgeschlossen sind Projekte, von denen nur ein einzelnes Unternehmen profitiert.

Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.