Projekte zur Bildung für nachhaltige Entwicklung, Demokratie-, Rechts- und Friedenserziehung, politischen Bildung und Gewaltprävention an Schulen
Land
Mecklenburg-Vorpommern · LandesförderungGesundheit SozialesZuschuss
Worum es geht
Wenn Sie Projekte im Bereich der politischen Bildung und Gewaltprävention durchführen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Angaben des Fördergebers (Auszug)
Antragsberechtigt sind juristische Personen des öffentlichen Rechts und des Privatenrechts sowie natürliche Personen mit Sitz und Wirkungskreis in Mecklenburg-Vorpommern. Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Sie müssen auf der Grundlage der Ziele und Wertvorstellungen des Grundgesetzes und der Verfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern arbeiten. Ihre Vorhaben müssen sich besonders an Schülerinnen und Schüler sowie Lehrerinnen und Lehrer in Mecklenburg-Vorpommern wenden. Wenn möglich, müssen Sie Ihre Vorhaben in der Bundesrepublik Deutschland durchführen. Nicht gefördert werden vor allem Vorhaben, die überwiegend eine politische Beschlussfassung oder Willensbildung in Organisationen oder Zusammenschlüssen zum Ziel haben, und Vorhaben mit vornehmlich touristischem Charakter.
Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.