Projektmittel im Musikstadtfonds
Land
Hamburg · LandesförderungKultur KreativwirtschaftZuschuss
Worum es geht
Wenn Sie in der freien Musikszene tätig sind und ein Konzert, Festival oder eine Konzertreihe mit hoher musikalischer Qualität planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Angaben des Fördergebers (Auszug)
Antragsberechtigt sind natürliche oder juristische Personen der freien Musikszene. Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Sie und ein Großteil der im Projekt künstlerisch Tätigen leben oder arbeiten als Künstlerin oder Künstler in Hamburg. Sie bringen einen Eigenanteil von normalerweise 25 Prozent ein und bemühen sich um weitere private und/oder öffentliche Finanzierungsquellen. Ihr Projekt erfüllt einige der folgenden Zielsetzungen für das Musikleben Hamburgs: Es bereichert das öffentliche Musikleben durch innovative Impulse. Es stärkt die Präsenz der einzelnen Musiksparten. Es regt neue Kooperationen an. Es fördert die künstlerische Qualität und Entwicklung. Es vertieft die Internationalisierung. Es ermöglicht eine erhöhte kulturelle Teilhabe, insbesondere mit Blick auf den demografischen Wandel. Es stärkt das speziell auf Kinder und Jugendliche zugeschnittene musikalische Angebot. Es weist Professionalität, künstlerische Qualität und einen innovativen Anspruch auf. Sie sichern die Geschäftsführung ordnungsgemäß und gewährleisten die bestimmungsgemäße Verwendung der Mittel.
Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.