Psychosoziale Prozessbegleitung
Land
Niedersachsen · LandesförderungGesundheit SozialesZuschuss
Worum es geht
Wenn Sie Opfer von Straftaten in Niedersachsen im Verlauf des Strafprozesses psychosozial unterstützen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Angaben des Fördergebers (Auszug)
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Antragsberechtigt sind Sie als juristische Person des privaten oder öffentlichen Rechts, wenn Sie kostenlose psychosoziale Prozessbegleitung nach Maßgabe des Niedersächsischen Gesetzes zur Ausführung des Gesetzes über die psychosoziale Prozessbegleitung im Strafverfahren (Nds. AG PsychPbG) sowie der Niedersächsischen Verordnung über die psychosoziale Prozessbegleitung (NPsychPbVO) einrichten oder bereits anbieten und Ihren Sitz in Niedersachsen haben. Sie müssen die Qualifikation der Personen nachweisen, die in der psychosozialen Prozessbegleitung tätig sind, die strukturellen Anforderungen zur Durchführung der psychosozialen Prozessbegleitung erfüllen, im Rahmen Ihrer Möglichkeiten auf das Angebot der psychosozialen Prozessbegleitung aufmerksam machen und eine Statistik sowie einen Sachbericht führen und an den Ambulanten Justizsozialdienst Niedersachsen schicken.
Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.