Qualifizierung von Beschäftigten in großen Unternehmen
Land
Saarland · LandesförderungDienstleistungenZuschuss
Worum es geht
Wenn Sie als großes Unternehmen Qualifizierungsmaßnahmen für Ihre Beschäftigten planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Angaben des Fördergebers (Auszug)
Antragsberechtigt sind große Unternehmen mit einer Betriebsstätte im Saarland, die die Kriterien für kleine und mittlere Unternehmen gemäß KMU -Definition der EU nicht erfüllen. Die Förderung ist an bestimmte Voraussetzungen geknüpft: Mit Ihrem Vorhaben sichern Sie Arbeitsplätze in Ihrem Unternehmen. Sollten Sie ein Jahr nach Ablauf des Bewilligungszeitraums weniger als 80 Prozent der fortgebildeten Mitarbeitenden beschäftigen, müssen Sie den Zuschuss anteilig zurückzahlen. Die geförderten Projekte sollen Ihren Beschäftigten Kenntnisse und Fertigkeiten vermitteln, die einem konkreten Bedarf in Ihrem Unternehmen entsprechen und die der Sicherung der Beschäftigung und/oder der Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit dienen. Die eingesetzten Trainerinnen und Trainer, Dozentinnen und Dozenten und das sonstige Lehrpersonal müssen über adäquate Qualifikationen verfügen. Dies müssen Sie bei der Antragstellung in geeigneter Form nachweisen. Nicht gefördert werden allgemeine Qualifizierungsmaßnahmen, die nicht der Sicherung von Arbeitsplätzen im Unternehmen dienen, Qualifizierungsmaßnahmen zur Einhaltung verbindlicher Ausbildungsnormen, Maßnahmen, die aufgrund gesetzlicher Vorschriften durchgeführt werden. Von der Förderung ausgeschlossen sind Unternehmen bestimmter Branchen, Unternehmen in Schwierigkeiten im Sinne der EU -Leitlinien sowie Unternehmen, die einer Beihilfe-Rückforderung der EU nicht Folge geleistet haben.
Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.