?REGIO AKTIV? ? Aktive Eingliederung (AE)
Land
Sachsen-Anhalt · LandesförderungDienstleistungenZuschuss
Worum es geht
Wenn Sie Maßnahmen planen, mit denen benachteiligte Menschen in den 1. Arbeitsmarkt oder in eine Ausbildung gebracht werden, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Angaben des Fördergebers (Auszug)
Antragsberechtigt sind juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts sowie sonstige Unternehmen unabhängig von ihrer Rechtsform. Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Zielgruppe Ihrer Maßnahme sind am Arbeitsmarkt benachteiligte Personen, die mithilfe der Förderangebote nach SGB II oder SGB III nicht mehr erreicht werden können und einen besonderen Unterstützungsbedarf bei der Eingliederung in den 1. Arbeitsmarkt oder in Ausbildung haben. Hierzu zählen Langzeitarbeitslose mit Wohnsitz in Sachsen-Anhalt, die länger als 2 Jahre arbeitslos und normalerweise über 35 Jahre alt sind, mit gesundheitlichen oder psychischen Beeinträchtigungen oder Behinderungen oder mit Migrationshintergrund. Die individuelle Verweildauer der Teilnehmenden beträgt normalerweise bis zu 18 Monate zuzüglich Nachbetreuung von bis zu 6 Monaten. Unterbrechungen der Projektteilnahme von normalerweise bis zu 3 Monaten sind möglich. Ihr Projekt muss ein detailliertes Betreuungs- und Integrationskonzept mit einer festgelegten Mindestzahl von Vermittlungen in den 1. Arbeitsmarkt oder in eine Ausbildung beinhalten. Ihr Projekt soll eine Kapazität von mindestens 10 Plätzen für Teilnehmende haben. Die Zahl der besetzten Plätze soll während der gesamten Projektlaufzeit nicht unterschritten werden. Beachten Sie bitte außerdem die allgemeinen Voraussetzungen der Richtlinie zum Programm ?REGIO AKTIV?.
Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.