Fördermelder

?REGIO AKTIV? ? Familien stärken ? Perspektiven eröffnen (FAMICO)

Land

Sachsen-Anhalt · LandesförderungArbeitZuschuss

Worum es geht

Wenn Sie als Landkreis oder kreisfreie Stadt Familienintegrationscoaches einsetzen wollen, um erwerbsfähigen Hilfebedürftigen aus Familienbedarfsgemeinschaften mit mindestens einem Kind den Übergang in eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung zu ermöglichen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Angaben des Fördergebers (Auszug)

Antragsberechtigt sind die Landkreise und kreisfreien Städte in Sachsen-Anhalt. Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Zielgruppe Ihrer Maßnahme sind arbeitslose Alleinerziehende und arbeitslose Leistungsberechtigte aus Familienbedarfsgemeinschaften aus dem Rechtskreis des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch mit mindestens einem Kind im Haushalt. Die individuelle Verweildauer der Teilnehmenden beträgt normalerweise bis zu 18 Monate zuzüglich Nachbetreuung von bis zu 6 Monaten. Unterbrechungen der Projektteilnahme von normalerweise bis zu 3 Monaten sind möglich. Sie müssen bestätigen, dass Sie fachlich qualifiziertes und geeignetes Personal einsetzen. Beachten Sie bitte außerdem die allgemeinen Voraussetzungen der Richtlinie zum Programm ?REGIO AKTIV?.

Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.