?REGIO AKTIV? ? STABIL
Land
Sachsen-Anhalt · LandesförderungArbeitZuschuss
Worum es geht
Wenn Sie Maßnahmen planen, mit denen die gesellschaftliche Ausgrenzung junger Menschen vermieden und deren berufliche und soziale Wiedereingliederung unterstützt wird, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Angaben des Fördergebers (Auszug)
Antragsberechtigt sind Bildungsträger oder anerkannte Träger der freien Jugendhilfe mit Sitz oder Betriebsstätte in Sachsen-Anhalt. Sie dürfen keine Kooperationsverträge oder -vereinbarungen mit anderen Trägern abschließen. Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Zielgruppe Ihrer Maßnahmen sind förderungsbedürftige junge Menschen normalerweise unter 27 Jahren, die ihre Schulpflicht erfüllt haben, keinen Berufsabschluss besitzen, arbeitslos sind und mithilfe der Förderangebote der Agenturen für Arbeit oder Träger der Grundsicherung nicht oder nicht mehr erreicht werden können. Die Teilnehmenden sollen so lange im Projekt bleiben, wie es für ihre individuelle Entwicklung erforderlich ist, normalerweise mindestens 3 bis maximal 18 Monate. Sie müssen mindestens 10 Plätze für Teilnehmende bieten, die über den gesamten Bewilligungszeitraum belegt sein müssen. Als Antragsteller müssen Sie mindestens über 3 unterschiedliche Werkstattbereiche verfügen. Sie müssen kontinuierlich Fachkräfte im Projekt beschäftigen. Beachten Sie bitte außerdem die allgemeinen Voraussetzungen der Richtlinie zum Programm ?REGIO AKTIV?.
Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.