Fördermelder

Regio.NRW ? Transformation

Land

Nordrhein-Westfalen · LandesförderungDienstleistungenZuschuss

Worum es geht

Wenn Sie Projekte zur Stärkung und Weiterentwicklung von Regionen in Nordrhein-Westfalen umsetzen wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Angaben des Fördergebers (Auszug)

Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen, Kommunen, kommunale Unternehmen und Einrichtungen, Forschungs- und Bildungseinrichtungen, Kammern, Vereine und Stiftungen mit Sitz oder Niederlassung in Nordrhein-Westfalen oder in der Europäischen Union, wenn das Vorhaben vorwiegend in Nordrhein-Westfalen durchgeführt und verwertet wird. Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Vorhaben, für die Sie eine Förderung beantragen, müssen thematisch, zeitlich und finanziell abgrenzbar sein und dürfen mit Ausnahme von Vorplanungen sowie Marktanalysen noch nicht begonnen worden sein, im Einklang mit der aktuellen Regionalen Innovationsstrategie des Landes Nordrhein-Westfalen stehen und sich von anderen staatlich geförderten Vorhaben eindeutig inhaltlich abgrenzen. Sie müssen nachweislich über die notwendigen finanziellen Mittel und eine ordnungsgemäße Geschäftsführung verfügen. Die von Ihnen vorgelegten Projektideen müssen sich grundsätzlich auf Regionen in Nordrhein-Westfalen beziehen, die eine Mindestgröße von 3 Kreisen beziehungsweise kreisfreien Städten oder alternativ von 1 Million Einwohnerinnen und Einwohnern aufweisen. Eine Überschneidung von Regionen ist bei unterschiedlichen Projektideen zulässig. Sie müssen durch eine projektbezogene regionalwirtschaftliche Analyse darlegen, inwiefern das Projekt vor dem Hintergrund der spezifischen Stärken und Herausforderungen der Region zur regionalen Standortentwicklung beiträgt, und anhand einer regionalen Stakeholder-Analyse die Einbindung der relevanten regionalen Akteurinnen und Akteure und Stakeholder darstellen. Im Fall von Kooperationsvorhaben müssen die Kooperationspartnerinnen und -partner einen schriftlichen ? Letter of Intent ? vorlegen.

Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.