Regionale Initiativen für Zukunftsprojekte der Landesentwicklung (Förderrichtlinie Landesentwicklung ? FöRLa)
Land
Bayern · LandesförderungLandwirtschaft Laendliche EntwicklungZuschuss
Worum es geht
Wenn Sie als Regionale Initiative innovative Projekte in Zukunftsthemen der Landesentwicklung planen und durchführen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Angaben des Fördergebers (Auszug)
Antragsberechtigt sind bei Zukunftsprojekten rechtsfähige öffentliche oder privatrechtliche Träger von Regionalen Initiativen im Freistaat Bayern, die in Abstimmung mit dem zuständigen Ministerium eingerichtet worden sind, Strategieentwicklungsvorhaben die räumlich betroffenen Gebietskörperschaften (Landkreis) beziehungsweise eine der betroffenen Gebietskörperschaften im Falle eines Zusammenschlusses mehrerer Gebietskörperschaften einer Region. Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Ihre geplanten Handlungsfelder und Projekte müssen übereinstimmen mit dem Landesentwicklungsprogramm Bayern, den einschlägigen Regionalplänen sowie den vorhandenen regionalen Entwicklungsstrategien. Zudem müssen Ihre Projekte zu einer querschnittsorientierten Regionalentwicklung beitragen. Die zuwendungsfähigen Ausgaben betragen je Projekt mehr als EUR 10.000 und je Antrag mehr als EUR 25.000. Als Antragstellende müssen Sie einen Eigenanteil von mindestens 10 Prozent der Gesamtkosten einbringen.
Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.