Fördermelder

Regionalentwicklung (FR-Regio)

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Sachsen · LandesförderungRegionalfoerderungZuschuss

Worum es geht

Wenn Sie Maßnahmen planen, um den demografischen Wandel erfolgreich zu bewältigen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Angaben des Fördergebers (Auszug)

Antragsberechtigt sind Landkreise und kreisfreie Städte, Gemeinden und Gemeindeverbände, kommunale Zweck- und Verwaltungsverbände und andere Körperschaften des öffentlichen Rechts, wenn diese nicht Beteiligte des Verfahrens sind. Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Als Antragstellerin und Antragsteller müssen Sie Mitglied einer interkommunalen Kooperationsgemeinschaft von Gebietskörperschaften ? eines Aktionsraumes der Regionalentwicklung ? oder Partnerin und Partner eines regionalen Kooperationsnetzwerkes sein. Für das kooperative Zusammenwirken der Kooperationsgemeinschaft oder des Kooperationsnetzwerkes müssen Sie eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung, zum Beispiel ein landesplanerischer Vertrag, vorlegen. Das Vorhaben müssen Sie auf Grundlage der interkommunalen Zusammenarbeit im Konsens der Aktionsräume der Regionalentwicklung oder des regionalen Kooperationsnetzwerkes ausgewählt und priorisiert haben. Touristische Vorhaben müssen Sie mit den Destinationsmanagementorganisationen (DMO) abstimmen.

Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.