Regionalförderung im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe ?Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur? ( GRW )
Land
Rheinland-Pfalz · LandesförderungDienstleistungenZuschuss
Worum es geht
Wenn Sie als Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft einschließlich gewerblicher Beherbergungsbetriebe in den ausgewiesenen strukturschwachen Fördergebieten des Landes Rheinland-Pfalz Investitionsvorhaben planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Angaben des Fördergebers (Auszug)
Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft einschließlich gewerblicher Beherbergungsbetriebe. Für die Bereiche Verarbeitung und Vermarktung von landwirtschaftlichen Erzeugnissen und von Erzeugnissen der Fischerei und Aquakultur ist die Förderung aufgrund beihilferechtlicher Sektorregelungen eingeschränkt. Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Gefördert werden nur Vorhaben, die in den ausgewiesenen Fördergebieten der Gemeinschaftsaufgabe ?Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur? durchgeführt werden und die Voraussetzungen des Koordinierungsrahmens erfüllen. Ihr Vorhaben muss zur Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse in den strukturschwachen Regionen beitragen und ausgehend vom Investitionsvolumen oder von der Zahl der geschaffenen Dauerarbeitsplätze bedeutende regionalwirtschaftliche Effekte erwarten lassen. Bei Investitionen von Beherbergungsbetrieben müssen Sie nach Abschluss des Investitionsvorhabens mindestens 25 Betten in Zimmern mit zeitgemäßer Ausstattung im Beherbergungsbetrieb zur Verfügung stellen. Außerdem muss Ihre Betriebsstätte des Beherbergungsgewerbes spätestens im 3. Jahr nach Abschluss des Investitionsvorhabens im Jahresdurchschnitt mindestens 30 Prozent des Umsatzes mit reinen Übernachtungen (ohne Verzehr und sonstige Dienstleistungen) erzielen. Die Gesamtfinanzierung muss gesichert sein. Mindestens 25 Prozent der Finanzierung müssen Sie durch subventionsfreie Eigenbeiträge leisten. Investitionszuschüsse werden grundsätzlich nur für Vorhaben bewilligt, die innerhalb eines Zeitraums von maximal 36 Monaten durchgeführt werden. Von der Förderung sind folgende Bereiche ausgeschlossen: Land- und Forstwirtschaft, Fischerei Bergbau und Gewinnung von Steinen und Erden Metallerzeugung und Bearbeitung (Stahlindustrie) Energieversorgung Wasserversorgung, Abwasser- und Abfallentsorgung Hochbau Tiefbau Vorbereitende Baustellenarbeiten, Bauinstallation und sonstiges Ausbaugewerbe Handel mit Kraftfahrzeugen, Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen Handelsvermittlung Einzelhandel (ohne Handel mit Kraftfahrzeugen) Verkehr und Lagerei Erbringung von Finanz- und Versicherungsdienstleistungen Grundstücks- und Wohnungswesen Erbringung von sonstigen wirtschaftlichen Dienstleistungen Öffentliche Verwaltung, Verteidigung, Sozialversicherung Erziehung und Unterricht Gesundheits- und Sozialwesen Kunst, Unterhaltung und Erholung Erbringung von sonstigen Dienstleistungen Private Haushalte mit Hauspersonal, Herstellung von Waren und Erbringung von Dienstleistungen durch private Haushalte für den Eigenbedarf ohne ausgeprägten Schwerpunkt exterritoriale Organisationen und Körperschaften Beihilfen an Unternehmen in Schwierigkeiten, mit Ausnahme von Beihilfen zur Bewältigung der Folgen von Naturkatastrophen
Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.